AGB

  1. Der Veranstalter versichert, dass die gesetzlichen Bestimmungen bzw. behördlichen Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung (einschließlich der Steuer- und Gebührenabgaben, AKM) eingehalten werden. Die Kosten dafür gehen zu Lasten des Veranstalters.
  2. Der Veranstalter ist alleinverantwortlich für die Sicherheit des Künstlers und damit in Verbindung stehenden Begleitpersonen, Materialien und technische Anlagen während des gesamten Aufenthaltes.
  3. Sowohl der Künstler als auch der Veranstalter verpflichten sich für die vereinbarte Veranstaltung nicht direkt mit dem Veranstalter und/oder dessen Vertretern in Kontakt zu treten, mit der Absicht eine Vermittlung zwischen Veranstalter und Künstler durch Dritte auszuschalten.
  4. Die Gage des Gastspieles ist am Veranstaltungstag in BAR zu entrichten.
  5. Der wirtschaftliche Ertrag der Veranstaltung sowie bei Open Air Veranstaltungen Schlechtwetter sind für die Vertragserfüllung nicht maßgebend.
  6. Bei einer Stornierungen wegen Schlechtwetters am Vortag der Veranstaltung würden wir 50 % der vereinbarten Gage verrechnen, bei einer Absage erst am Veranstaltungstag müssten wir 100 % der Gage in Rechnung gestellt.
  7. Im Fälle höherer Gewalt, Naturkatastrophen, unabwendbare behördliche Maßnahmen, Streik, Unfall, erhebliche Verspätungen oder Abänderungen durch den Veranstalter, Beschädigung am Eigentum des Künstlers durch Fremdverschulden, Gefahr für Leib und Leben oder Krankheit, entbinden den Künstler von jeder Verpflichtung. Er hat aber jedenfalls umgehend nach Eintritt eines genannten Ereignis den Veranstalter zu verständigen.
  8. Für diese Vereinbarung gilt österreichisches Recht, klagbar in Wien


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